TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGEN

Teilnahmebedingungen für Prüfungen am „Sprachenzentrum Varna“, Prüfungszentrum
von Goethe-Institut und Testzentrum von TestDaF-Institut

  Anmeldung

1. Vor Anmeldung der Prüfung erhalten die Prüfungsinteressierten ausreichend Möglichkeiten, sich am „Sprachenzentrum Varna“ oder via Internet über die aktuelle Fassung der Prüfungsanforderungen, der Prüfungsordnung und der Durchführungsbestimmungen sowie über die anschließende Mitteilung der Prüfungsergebnisse zu informieren.

2. Die Anmeldung kann entweder persönlich im „Sprachenzentrum Varna“ oder per E-Mail erfolgen. Die Prüfungsteilnehmenden (PTN) füllen ein Anmeldeformular aus, in dem bestimmte persönliche Daten anzugeben sind.

3. Für die Anmeldung und die Teilnahme an Prüfungen ist ein gültiger Personalausweis oder Pass vorzulegen.

4. Die Prüfungsgebühr ist entweder vor Ort oder per Banküberweisung laut aktueller Preisliste zu bezahlen. Im Falle einer Abmeldung von der Prüfung muss der Kandidat seinen Wunsch schriftlich (per E-Mail) mitteilen. Die Prüfungsgebühr kann (nach Abzug einer Verwaltungsgebühr) nur dann zurückerstattet werden, wenn die Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist.

5. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden oder bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, dass sie die jeweils geltenden Regelungen zur Kenntnis genommen haben und anerkennen.

6. Die Angabe der konkreten Uhrzeit wird den Prüfungsinteressierten ca. fünf (5) Tage vor dem Prüfungstermin in Textform (per E-Mail) mitgeteilt.

  Termine, Prüfungsorganisation und –durchführung, Prüfungsergebnisse

7. Alle Prüfungen finden in den Räumen des „Sprachenzentrums Varna“ statt. Die aktuellen Prüfungstermine und Anmeldefristen sind in den Informationsbroschüren oder auf der Website von „Sprachenzentrum Varna“ zu finden.

8. Die beiden Prüfungsteile (schriftlich und mündlich) werden am gleichen Prüfungstag durchgeführt.

9. Die Prüfungsteilnehmenden erhalten am Prüfungstag eine PTN-Karte mit entsprechender PTN-Nummer.

10. Für die Identitätskontrolle erfordern die Aufsichtspersonen von den PTN ihren Personalausweis oder Pass vorzulegen.

11. In den Prüfungsräumen sind verboten: Lernmaterialien, elektronische Geräte wie Handys, Smartwaches u.ä. Die letzten werden eingesammelt, in einem separaten Raum zugeschlossen und erst nach Ende der Prüfung zurückgegeben.

12. Das persönliche Gepäck wird in einem abgetrennten Raum hingestellt und zugeschlossen aufbewahrt.

13. Die PTN nehmen ihre Sitzplätze in den Prüfungsräumen ein, die mit der PTN-Nummer versehen sind.

14. Während der Prüfung dürfen auf dem Arbeitsplatz liegen: blaue Kugelschreiber; Textmarker oder Bleistifte zur Markierung in den Kandidatenheften; Flasche Wasser und Pausenbrot. In der Prüfung sind nur blaue Kugelschreiber erlaubt.

15. Die Prüfungszeiten (Beginn und Ende) für alle Prüfungsteile richten sich nach der Wanduhr in dem jeweiligen Prüfungsraum. Diese Zeiten werden von der Aufsichtsperson an die Tafel geschrieben und ständig beachtet.

16. Die Aufsichtspersonen beobachten und passen auf, sodass die PTN nicht miteinander sprechen, voneinander abschreiben oder vorsagen.

17. Nach dem Ende jedes Moduls sammeln die Aufsichtspersonen alle Prüfungsunterlagen sowie das Konzeptpapier ein und übergeben sie dem Prüfungsbeauftragten unter dem „Vier-Augen-Prinzip“.

18. Der mündliche Teil wird am gleichen Tag nach den Regeln der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts und laut der PTN-Liste mit den PTN-Nummern durchgeführt.

19. Der ganze Prüfungsverlauf wird im Durchführungsprotokoll beschrieben und die beteiligten Prüfungsbewertenden und Aufsichtspersonen werden angegeben.

20. Die Bewertung der Prüfungsunterlagen erfolgt von den zertifizierten Prüfenden unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ und aller aktuellen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Bewertungskriterien.

21. Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel innerhalb eines Zeitraums von 20 Werktagen bekanntgegeben und die PTN werden darüber nach ihrer PTN-Nummer per E-Mail benachrichtigt.